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   VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10 We   

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VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10 We (https://dejure.org/2011,28221)
VG Weimar, Entscheidung vom 05.05.2011 - 1 K 160/10 We (https://dejure.org/2011,28221)
VG Weimar, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 1 K 160/10 We (https://dejure.org/2011,28221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 3a; Bevölkerungsbauwerke-Verordnung § 11 Abs 3
    Genehmigungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3a BauGB auch für Bauwerke mit Vertrauensschutz nach § 11 Abs. 3 Bevölkerungsbauwerke-Verordnung; Genehmigung; Vertrauensschutz

  • Justiz Thüringen

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 3a BauGB, § 11 Abs 3 BevBauwV, § 16 Abs 2 BauNVO
    Bauplanungsrecht: Genehmigungsmöglichkeit bei Bauwerken mit Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Es kommt dabei allein auf die das Baugrundstück prägende Umgebungsbebauung und nicht auf die in § 16 Abs. 2 BauNVO geregelten Maße der Bebauung an, die allenfalls bei in der Umgebung gleich großen Grundstücken als Anhaltspunkt herangezogen werden können (BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, BRS 56 Nr. 63 = NVwZ 1994, 1006).

    Bei der Prüfung nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es nicht abstrakt nur auf die Größe der Baukörper, sondern auch auf das Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu der sie jeweils umgebenden Freifläche an (BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. November 1995 - 5 S 2232/95 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1996, 318).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Als nähere Umgebung, deren tatsächliche Gegebenheiten insoweit den Maßstab bilden, muss die Umgebung des Grundstücks des Klägers insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und auch insoweit, als die Umgebung ihrerseits den wohnrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36; Urt. v. 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, BRS 36 Nr. 56).

    Auch ein Rahmen überschreitendes Vorhaben kann sich ausnahmsweise im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn es nicht neue bodenrechtlich beachtliche Spannungen auslöst oder vorhandene Spannungen verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, v. 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, v. 3. April 1981 - 4 C 61.78 -, a.a.O. und v. 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, BRS 55 Nr. 72 = BauR 1994, 81).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Als nähere Umgebung, deren tatsächliche Gegebenheiten insoweit den Maßstab bilden, muss die Umgebung des Grundstücks des Klägers insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, und auch insoweit, als die Umgebung ihrerseits den wohnrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36; Urt. v. 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, BRS 36 Nr. 56).

    Auch ein Rahmen überschreitendes Vorhaben kann sich ausnahmsweise im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn es nicht neue bodenrechtlich beachtliche Spannungen auslöst oder vorhandene Spannungen verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, v. 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, v. 3. April 1981 - 4 C 61.78 -, a.a.O. und v. 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, BRS 55 Nr. 72 = BauR 1994, 81).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Da hier weder nachbarliche noch sonstige öffentliche Belange der begehrten Baugenehmigung entgegenstehen und sich die städtebauliche Situation insgesamt (gerade bezogen auf die Art der baulichen Nutzung) verbessern wird, hat der Kläger einen Anspruch auf Erteilung der Abweichung, auch wenn es sich rechtlich um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - zit. n. juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Auch ein Rahmen überschreitendes Vorhaben kann sich ausnahmsweise im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn es nicht neue bodenrechtlich beachtliche Spannungen auslöst oder vorhandene Spannungen verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, v. 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, v. 3. April 1981 - 4 C 61.78 -, a.a.O. und v. 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, BRS 55 Nr. 72 = BauR 1994, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95

    Einfügen in die nähere Umgebung hinsichtlich der "Baudichte"

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Bei der Prüfung nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es nicht abstrakt nur auf die Größe der Baukörper, sondern auch auf das Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu der sie jeweils umgebenden Freifläche an (BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. November 1995 - 5 S 2232/95 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1996, 318).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Auch ein Rahmen überschreitendes Vorhaben kann sich ausnahmsweise im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB einfügen, wenn es nicht neue bodenrechtlich beachtliche Spannungen auslöst oder vorhandene Spannungen verstärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, v. 21. November 1980 - 4 C 30.78 -, v. 3. April 1981 - 4 C 61.78 -, a.a.O. und v. 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, BRS 55 Nr. 72 = BauR 1994, 81).
  • OVG Thüringen, 24.10.2000 - 1 EO 212/00

    Zur Bedeutung des Ablaufs der Fünf-Jahres-Frist in § 11 Abs. 3 der Verordnung der

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Die Vorschrift verschaffte den Rechtsvorgängern des Klägers eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, indem sie die bis zum 31. Juli 1985 abgeschlossenen rechtswidrigen Baumaßnahmen vor einer Beseitigungsanordnung bewahrte, ohne sie allerdings zu legalisieren (vgl. zu alldem grundlegend: ThürOVG, Beschl. v. 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00 - zit. n. juris).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 8 C 39.95

    Fehlerhafte Annahme der Versäumung der Klagefrist - Klageerhebung durch Fax -

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22. Januar 1997 - 8 C 39.95 -) ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Einfügens" in die nähere Umgebung im unbeplanten

    Auszug aus VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
    Die Begriffsbestimmung dieser Vorschrift ist für die Frage des Einfügens in die nähere Umgebung nach der Bauweise zwar nicht unmittelbar, jedoch im Sinne einer sachverständigen Konkretisierung städtebaulich maßgeblicher Planungsgrundsätze als Auslegungshilfe heranzuziehen (OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 -, BRS 60 Nr. 87).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

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